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Energieundsparen

BAFA – Förderprogramme für die energetische Modernisierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert sowohl erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplungen, auch KWK-Anlagen genannt, als auch Klima- und Kälteanlagen in Unternehmen. Hinzu besteht die Möglichkeit, die BAFA Förderung mit Zuschüssen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu kombinieren. Bei der BAFA Förderung handelt es sich um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Kredite werden vom BAFA nicht vergeben. Benötigt man einen Kredit, kann man sich stattdessen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau wenden.
Obwohl eine energetische Sanierung mitunter kostenintensiv sein kann, relativiert sich der höhere Preis der Anlagen angesichts des deutlich günstigeren Brennstoff-Preises (bei neuer Pellet-Heizung zum Beispiel), geringerem Energieverbrauch oder reduziertem Wärmeverlust (durch die richtigen Dämmstoffe oder moderne Fenster) sowie der Förderung vom BAFA.

Die BAFA bietet neben einer Vielzahl an Förderprogrammen zu konkreten baulichen Maßnahmen, verschiedene Beratungsleistungen durch einen Fachspezialisten. Der Energieberater klärt über die Vielzahl der Sanierungsoptionen auf, berät zu den optimalen Sanierungsmaßnahmen und unterstützt Sie dabei, die maximale Fördersumme abzuschöpfen.

Sollte es sich bei der energetischen Modernisierung, um ein nicht förderfähiges Projekt handeln, steht Ihnen ein Kreditvergleich mit verschiedenen Kreditanbietern zur Verfügung, die günstige Kredit-Angebote offerieren. Ob Baufinanzierung oder Kredit mit freiem Verwendungszweck, in wenigen Sekunden werden die besten Angebote für Sie erstellt, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Anspruch auf eine Förderung haben: Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel kirchliche Einrichtungen oder Vereine, und Privatpersonen. Ferner können auch Betriebe, Unternehmen und freiberuflich Tätige eine Förderung für sich beanspruchen.

Das BAFA unterstützt eine Vielzahl von Förderprogrammen nicht nur für den Neubau, sondern auch zur Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Ebenso gewährt die BAFA eine Innovationsförderung, die ebenfalls durch ein festgelegtes Programm geregelt wird. Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, werden von Seiten des BAFA folgende Förderprogramme geleistet:

Solarthermieanlagen:

Einen Zuschuss kann man für Solarkollektor-Anlagen in Gebäuden erhalten, die bereits seit 2 Jahren ein Heizungssystem besitzen. In Frage kommen hierfür Systeme zur Raumheizung und Warmwasserbereitung oder deren Kombination, zur solaren Kälteerzeugung, zur Bereitstellung von Prozesswärme oder der Zuführung von Kälte und/oder Wärme in ein Kälte- und/oder Wärmenetz. Nach Förderung, muss die Anlage mindestens sieben Jahre zweckentsprechend genutzt werden.

Biomasse-Anlagen:

Vom BAFA werden Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse gefördert. Diese müssen für eine thermische Nutzung von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung ausgestellt sein. Förderfähig sind folgende Anlagen: Holzpelletöfen mit Pufferspeicher, Kessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Holzpellets, Kombinationskessel (Holzpellets und Scheitholz) und emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.

Wärmepumpen:

Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle (mit bis zu 40 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung), Wärmepumpen mit Wärmequelle Erde und Wasser (bis zu 100 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung) und sogenannte Sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen (mit bis zu 100 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung). Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit, sich eine Zusatzförderung, einen Kombinationsbonus, einen Gebäudeeffizienz-Bonus oder einen einmaligen Investitionszuschuss zu sichern.
Eine Erdwärme/Wasser-Wärmepumpe (mit Erdsonde, gasmotorisch, Sorptionswärme) wird mit mindestens 4.500 Euro gefördert. Bei der Installierung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe kann man mit einer Mindestförderung von 1.300 Euro und bei einer „üblichen“ Erdwärme/Wasser-Wärmepumpe mit einem Mindestförderbetrag von 4.000 Euro rechnen.

Fenster, Dach, Dämmung, Photovoltaik:

Fenster sind nicht direkt förderfähig. Dennoch besteht die Möglichkeit über die KfW einen günstigen Kredit zu erhalten. Da sich durch moderne Fenster mit Zwei-oder Dreifachverglasung die Heizkosten spürbar senken lassen, sollten eventuell zur neuen Fassade auch neue Fenster eingebaut werden, da sich die Kosten in etwa 10 bis 15 Jahren amortisiert haben und bei Nutzung der staatlichen Förderung, lässt sich diese Zeitspanne deutlich verkürzen.

Mit der entsprechenden Dämmung spart man nicht nur am Energieverbrauch und senkt dadurch die Kosten, vielmehr leistet man dadurch seinen Beitrag zum Klimaschutz und schont auf diese Weise auch noch die Umwelt. So heizt man nicht mehr für die ganze Umgebung, sondern hält nur sein eigenes Zuhause schön warm. Egal, ob Hitzeschutz, Dach-, Fassaden- oder Kellerdämmung, es lohnt sich in diese sinnvolle und kostengünstige Maßnahme zu investieren.

Über das Dach gehen bis zu 30 Prozent der Wärme verloren, da lohnt es sich in eine entsprechende Dämmung zu investieren. Haben Sie sich dazu entschieden, stehen Ihne Zuschüsse und günstige Kredite zur Verfügung (KfW-Kredit 151/152 oder den KfW-Zuschuss 430).

Die Photovoltaikanlagen nutzen die Kraft der Sonne, um umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Sie lassen sich als Aufdach- oder Indach-Systeme montieren. Auch für PV-Anlagen und Stromspeicher finden Sie zinsgünstige Kredite.

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